Sonntag, 3. Oktober 2010

Kommentare zu "Die sieben Skandale um Hartz V" Das Wort zu diesem Sonntag

Jesus Christus, DIE Leitfigur unserer westlichen Zivilisation hat sich sein (irdisches) Leben lang eingesetzt für Arme und Ausgegrenzte, ihnen Respekt, Würde und Einfühlung geschenkt und ihnen gegenüber die meisten seiner Wunder vollbracht! MEHR

4 Kommentare:

  1. Bis 2009 waren es fünf SPD-Minister, die die notwendige Kaufkraftanpassung den Hartz IV Empfängern vor enthielten (siehe Ihre Liste).

    Warum also nur FDP und CDU nicht mehr wählen? Die Sozialdemokraten sind offenbar noch viel mehr schuld an der Misere der armen Leute. Nicht zuletzt haben sie mit dem ganzen Mist, der sich Hartz IV nennt, überhaupt erst angefangen!

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  2. Die Mittelschicht weiss offenbar zu wenig über Hartz IV: Auch das Hartz IV Gesetz in Deutschland sieht im Gegensatz zu Ihren Ausführungen eine regelmäßige Anpassung der Sätze vor. Jedoch liegt der Fehler in weiteren Festlegungen dort, dass dieser mit der jährlichen Rentenwertfortschreibung berechnet wird und zwar noch dazu rückwirkend ausgehend von einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 (!!!). Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003
    führte nicht zu einer Anpassung der Verbrauchseckwerten sondern nur zu einer Anpassung Eckregelsätze nach §2 RSV
    und wiederspricht somit meiner Auffassung nach §20(2) SGB2 den Paragrafen §2 RSV, §20(4) SGB2 Und §28 SGB12.

    Die Rentenwertfortschreibung wurde z.B. für das Jahr 2000, 2001 und 2002 und 2006 nicht durchgeführt, zwischendurch kam es in Folge aber auch bereits zu einigen kleineren Erhöhungen des Hartz IV Regelsatzes von 345 auf 347 (2007), dann auf 351 (2008) und schließlich auf 359 (2009) Euro! So leiden die Hartz IV Empfänger mit den Rentern und wahrscheinlich auch umgekehrt, denn spart die Regierung bei den Rentnern spart sie auf diese Weise automatisch auch bei Hartz IV.

    Recht haben Sie nur damit, dass die seither praktizierte Rentenwertfortschreibung bei Weitem nicht den Kaufkraftverfall abdeckt. Im Falle der Rente und im Falle von Hartz IV ist das "Schwänzen" des Kaufkrafterhaltes also nicht der Willkür einzelner Minister geschuldet, sondern es hat und ist System und zwar in Gesetz gegossenes.

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  3. Hallo @anonym, 6. Oktober 2010 22,

    da bin ich platt, im Grunde ist das wirklich alles nicht still und schleichend und auf die Willkür diensthabender Einzelpersönlichkeiten zurückzuführen, sondern die permanente Senkung des Existenzminimums, wenn man es in realer Kaufkraft bemisst, ist von Anfang an von der rot-grünen Schröder-Fischer Regierung in Gesetz gegossenes System!!!!

    Und die weitere Lehre aus ihrem Hinweis: Die Mittelschicht ist sogar noch schlechter dran, denn bzgl. Hartz IV gibt es also tatsächlich (danke für den Hinweis, das war mir tatsächlich neu und bislang nicht bekannt) wenigstens eine gesetzliche Exekutiv-Verpflichtung die Sätze regelmäßig, zwar nicht genug hinsichtlich Kaufkrafterhalt, aber doch etwas zu erhöhen. Bzgl. Steuerfreibeträgen, und Steuerfreibetragspauschalen, Progressionstabellen usw. gibt es meines Wissens nicht einmal das. Man betrachte z.B. die Entwicklung der Entfernungspauschale laut Wikipedia: "... bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs wurde ein Pauschalbetrag von 0,50 DM je Entfernungskilometer für höchstens 40 Entfernungskilometer zum Abzug zugelassen. Ab 1967 wurde die Kilometerpauschale aus verkehrspolitischen Erwägungen auf 0,36 DM gesenkt, im Jahr 1989 wegen gestiegener Kosten durch die Mineralölsteuererhöhung auf 0,43 DM und ab 1990 auf 0,50 DM angehoben. Im Veranlagungszeitraum 1991 betrug die Kilometerpauschale 0,58 DM und in den Veranlagungszeiträumen 1992 und 1993 jeweils 0,65 DM. Ab 1994 waren (nach einer erneuten Anhebung der Mineralölsteuer) 0,70 DM je Entfernungskilometer abziehbar und die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel konnten in tatsächlicher Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2001 gibt es mit dem § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine verkehrsmittelunabhängige Pauschale. Sie betrug 2001-2003 0,36 Euro für die ersten zehn Entfernungskilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren, und ist seit 2004 auf 0,30 Euro pro Entfernungskilometer gesenkt." D.h. diese ist ca. auf dem Stand von 1991 stehen geblieben, alleine der Benzinpreis hat sich seitdem ca. verdoppelt (siehe http://www.fseidi.de/bilder/su/supgesam_.jpg) und was erst seitdem die Autos im Anschaffungspreis gestiegen sind usw. unf. ...

    Außerdem haben sie recht, als arbeitende Bevölkerung wissen wir alle noch viel zu wenig über Hartz IV und damit auch über die damit verbundenen Widrigkeiten! Die Hartz IV Empfänger selbst sollten hier vielleicht die arbeitende Bevölkerung mehr aufklären.

    Viele Grüße,

    Knut

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  4. Hallo Hr. Karnann,

    ja die heutigen Gesetzte und die schnellen Änderungen und ständigen Reformen sind so komplex, dass keiner mehr so richtig durchblickt.

    Aber was durch die Beiträge hier aufgedeckt wurde toppt die von Ihnen so bezeichneten 7 Skandale bei Weitem. Die Schröder-Fischerianer definierten ein ExistenzMINIMUM und dafür einen Prozess der dieses ständig, jährlich (kaufkraft)real absenkt! Diese Konstruktion von Rot-Grün verletzt damit das verfassungsgemäß zu gewährleistende Existenzminimum doch notwendig!!! In Folge müsste das ganze Hartz IV inklusive dieser Paragraphen für die jährliche Anpassung definitiv verfassungswidrig sein.

    Freundliche Grüße,

    Freiberufler

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